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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2020 - 1 Sa 203/19   

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https://dejure.org/2020,19247
LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2020 - 1 Sa 203/19 (https://dejure.org/2020,19247)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.05.2020 - 1 Sa 203/19 (https://dejure.org/2020,19247)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 1 Sa 203/19 (https://dejure.org/2020,19247)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98

    Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2020 - 1 Sa 203/19
    Eine solche Zuweisung betrifft nicht die Gestaltung, sondern den Inhalt der geschuldeten Tätigkeit (vgl. BAG 5, 07.2000 -5 AZR 888/98- Rn. 55, juris; 13.05.1992 -5 AZR 434/91- Rn. 30, juris).

    Ein solches Angewiesensein und eine dadurch bedingte örtliche Beschränkung bei der Ausübung der geschuldeten Tätigkeit führt für sich allein nicht zur persönlichen Abhängigkeit (BAG 05.07.2000 -5 AZR 888/98- Rn. 57).

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2020 - 1 Sa 203/19
    Die neu eingefügte Vorschrift des § 611a BGB spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider (BAG 21.11.2017 - 9 AZR 117/17 -, Rn. 23, juris).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2020 - 1 Sa 203/19
    Die nachträgliche Geltendmachung eines Hilfsantrags ist eine objektive Klagehäufung, auf die u.a. die Vorschrift des § 533 ZPO entsprechend anwendbar ist (BAG 14.06.2017 -10 AZR 308/15- Rn. 38, juris).
  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 434/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkreporters - Vorliegen eines unbefristeten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2020 - 1 Sa 203/19
    Eine solche Zuweisung betrifft nicht die Gestaltung, sondern den Inhalt der geschuldeten Tätigkeit (vgl. BAG 5, 07.2000 -5 AZR 888/98- Rn. 55, juris; 13.05.1992 -5 AZR 434/91- Rn. 30, juris).
  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 446/91
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2020 - 1 Sa 203/19
    Auch freie Mitarbeiter haben nach § 613 Satz 1 BGB die Dienste im Zweifel in Person zu leisten (vgl. etwa BAG 10.06.1992 -7 AZR 446/91- Rn. 36, juris).
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